Veranstaltung Mi, 26. August 2026
Für eine Stunde: Handwerk und Bad mehr

Wir treffen uns mehrmals im Jahr für eine Stunde, um über Themen aus der Wohnberatung zu sprechen. Die virtuellen Austauschtreffen finden von 09:00 - 10:00 statt. 

Beim ersten Treffen geht es um die Themen Handwerk und Badsamierung. Dabei ist Frank Rieken von der Firma Bahlmann und ehrenamtlicher Wohnberater aus dem LK Emsland, der für Ihre Fragen zur Verfügung stehen wird.

Die Veranstaltung richtet sich an Wohnberaterinnen und Wohnberater aus Niedersachsen und Teilnehmende unserer Fortbildungen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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Veranstaltungsort

per Zoom

Veranstalter

Niedersachsenbüro
Veranstaltung Mi, 2. September 2026
Online-Erfahrungsaustausch zum Thema Öffentlichkeitsarbeit mehr

Gemeinsam mit der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung führen wir am 2. September von 09:30 bis 12:30 ein bundesweites Austauschtreffen zum Thema "Öffentlichkeitsarbeit" durch. Wir möchten gute Beispiele aus der Praxis der Wohnberatung vorstellen und mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Bitte schreiben Sie uns mit der Anmeldung, ob Sie erfolgreiche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorstellen möchten und wenn ja, worum es inhaltlich geht, oder schicken Sie uns einfach Ihr Thema, das Sie diskutieren möchten.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an Wohnberaterinnen und Wohnberater aus Hessen und Niedersachsen, Teilnehmende unserer Fortbildungsreihen sowie Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V..

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Veranstaltungsort

per Zoom

Veranstalter

Hessische Fachstelle für Wohnbertung in Koop. mit dem Niedersachsenbüro
Fortbildung Mi, 14. Oktober 2026
Wohnberatung für Menschen mit Sehbehinderung mehr

In dem Seminar werden verschiedene Sehbeeinträchtigungen sowie Maßnahmen zur Wohnungsanpassung und Hilfsmittel bei Sehbehinderung vorgestellt. Thomas Sauer vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. (BSBH) wird von seinen Erfahrungen mit Sehbehinderung berichten und einige hilfreiche Produkte vorstellen. Das Seminar findet von 10:00 bis 12:00 Uhr per Zoom statt.

Das 4-stündige Seminar besteht aus einem 2-stündigen Teil mit Vortrag, Filmbeitrag und Aufgaben, die in Eigenregie erarbeitet werden, sowie einem 2-stündigen Online-Seminar.

Das Anhören der Vorträge mit den Hintergrundinformationen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Dazu bekommen Sie eine Woche vorher einen Link, mit dem Sie auf den geschützten Bereich unserer Internetseite zugreifen können.

Das Seminar kostet für Hauptamtliche 30,- € und ist für Ehrenamtliche aus Niedersachsen, die in lokale Strukturen eingebunden sind, kostenfrei.

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Veranstaltungsort

per Zoom

Veranstalter

Niedersachsenbüro in Koop. mit dem Blinden- und Sehbehindertenverbund in Hessen e. V. (BSBH)

Alle Termine und das Anmeldeformular finden Sie hier.

KfW-Zuschuss für barrierefreies Umbauen ab 8. April wieder verfügbar

Ab dem 8. April 2026 nimmt die KfW die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf. Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Wird der "Standard Altersgerechtes Haus" erreicht, liegt der Zuschusssatz bei 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Weitere Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.  

 

KfW-Zuschuss für barrierefreies Umbauen ab 2026 wieder verfügbar

Ab 2026 sollen wieder Mittel für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen bereitgestellt werden. Der Bundestag soll Ende November einen Etat von 50 Millionen € aus Mitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabschieden. Link Link

Hier können Sie sich demnächst informieren, ob der Investitionszuschuss schon beantragt werden kann. Link

Änderung zum 1. Juli: Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

13.08.2025 Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Damit wird pflegebedürftigen Menschen und den Pflegenden ermöglicht, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen und diese entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Mehr unter Link

Mehr unter Aktuelles finden Sie hier.

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