Unterstützung im Alltag durch digitale Technik

Inzwischen gibt es viele technische Möglichkeiten und Dienstleistungen, die das Alltagsleben von Menschen, insbesondere von älteren, erleichtern. Sie erhöhen die Sicherheit und bieten gleichzeitig mehr Komfort im Wohnumfeld. Technische Unterstützungssysteme helfen dabei nicht nur älteren Menschen, sondern auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, nach Unfällen oder Erkrankungen, und nicht zuletzt den pflegenden Angehörigen.
Einführungsvortrag von Patrick Ney, Kommunaler Seniorenservice Hannover Link

Es werden 3 Technik-Generationen unterschieden: mehr

1. Generation: assistive Geräte, die physische und sensorische Fähigkeiten unterstützen, z. B. eine elektrische Aufstehhilfe oder ein Treppenlift
2. Generation: vernetzte Geräte ohne Interaktion, die Daten an einen Dienstleister (oder z. B. Angehörige) übertragen, beispielsweise ein Fitnessarmband oder ein modernes Hausnotrufsystem
3. Generation (Ambient Assisted Living - AAL): vernetzte Geräte mit Datenaustausch, die eigenständig und unsichtbar eine Aktion auslösen, ohne dass jemand etwas dafür tun muss. So löst beispielsweise der Sturzsensor im Teppich automatisch ein Sprachsteuersystem aus, oder aber die Kamera einen Notruf, sobald jemand gestürzt ist. Auch Smart Home-Lösungen gehören zur 3. Generation.

Wo gibt es Information und Beratung?  

Die Technikberatung unterstützt ältere Menschen und Angehörige, passgenaue Lösungen in Form technischer Assistenzsysteme zu finden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen zu erhalten sowie Angehörige zu entlasten und ihnen Sicherheit zu geben.
Ein flächendeckendes Netz für Technikberatung gibt es in Niedersachsen allerdings nicht. Fragen Sie in den Wohnberatungsstellen Link oder Musterwohnungen Link nach, ob eine Technikberatung angeboten wird oder vermittelt werden kann. Darüber hinaus bietet das Niedersachsenbüro Fortbildungen rund um das Thema "Technik in der Wohnberatung" an. Link mehr

In Hannover Link und im LK Verden Link gibt es spezielle Technikberatung.

Hier finden Sie eine Liste mit Produktdatenbanken, Filmen, Broschüren, Studien und Musterausstellungen zum Thema "technikunterstütztes Wohnen": pdf
Eine Auswahl aus der Liste finden Sie untenstehend.

Produktübersichten, Kataloge und Handbücher

Produktdatenbanken und Handbücher können zur Orientierung dienen, um passende Produkte zu finden. Eine Sortierung erfolgt meist nach Kategorien wie z. B. "Komfort" oder "Demenz". Viele Suchergebnisse bestehen aus einem Produktbild, ergänzenden Informationen sowie einem Link zum Hersteller. Teilweise können auch Produkte nach Anwendungsfällen wie "Sturz" oder Beeinträchtigungen wie z. B. "Seheinschränkung" gefiltert werden. Als ergänzendes Kriterium bieten einige Übersichten die Filterung nach Datenschutzverhalten und Kosten an. Wenn vorhanden wird auch die Hilfsmittelnummer der Geräte abgebildet.

  • Onlinekatalog für assistive und smarte Technologien: Es werden nicht nur Produkte vorgestellt, sondern auch ihr Einfluss auf unterschiedliche Bereiche der Lebensqualität beleuchtet. Link
  • Die Online-Produktdatenbank der Mozilla Foundation bietet eine Übersicht über intelligente Geräte und Smart Home-Systeme mit Informationen zu deren Datenschutzverhalten. Link
  • Der Wegweiser Alter und Technik (jetzt Wegweiser Smart Health) ist eine Produktdatenbank mit über 200 Produkten aus unterschiedlichen Bereichen. Die Datenbank kann nach Anwendungsfällen und Beeinträchtigungen gefiltert werden (FZI Forschungszentrum Informatik am Karlsruher Institut für Technologie). Link
  • Rehadat ist ein unabhängiges Informationsangebot u. a. zu förderfähigen (technischen) Hilfsmitteln. Link
  • Produktdatenbank Digitale Geräte zur Unterstützung und Komfortsteigerung Link
  • Die Wiqqi-Datenbank präsentiert die Produkte nach Fällen, Problemen und Lösungen. Nutzende finden die gewünschten technischen Lösungen durch umfangreiche Filter - so kann beispielsweise bei Rauchmeldern abgefragt werden, ob die Batterie fest verbaut ist, dass LEDs nachts nicht blinken sollen oder ob ein Blitzlichtsignal für Menschen mit Höreinschränkungen koppelbar ist. Link
  • Produktdatenbank Null Barriere Link
  • Produktschau Barrierefrei Leben Link

    Broschüren
  • Arbeitshilfe aus dem Niedersachsenbüro: Neue Technik zur Unterstützung der Wohnberatung pdf
    Das zugehörige Word-Dokument, das als Protokollvorlage genutzt werden kann, können Sie unter knaak@neues-wohnen-nds.de anfordern.
  • Produkthandbuch Wohnen mit technischer Unterstützung: Geräte, Einsatzfelder, Kosten sowie Einsatz einer Datenschutzampel. Wenn vorhanden werden Hilfsmittelnummern zur Finanzierung benannt (Kommunaler Seniorenservice Hannover). pdf
  • Technische Unterstützung bei Demenz - Fokus eigene Häuslichkeit (Produktkatalog des DemenzSupport Stuttgart, 2019) pdf
  • Besser leben mit Komfort und Qualität, Handbuch 2021, Gesellschaft für Gerontotechnik Link

    Weitere Produkte finden Sie unter dem Stichwort "Alltagshilfen" Link, unter der Rubrik "Wohnungsanpassung" Link, und Hilfsmittel für Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigung finden Sie hier: Link

Virtuelle Musterwohnungen und Filme

  • Musterwohnung mit dem Schwerpunkt Technik: Smarte Musterwohnung Hannover Link
  • Musterwohnung ALADIEN (Alltagsunterstützende Assistenzsysteme mit Dienstleistungen) Link
  • Erklärfilm vom AAL-Netzwerk Saar zu technischen Assistenzsystemen und deren Möglichkeiten für unterschiedliche Bedarfe und Generationen (4,5 Min.), 2016 Link
  • Smart Home: mit technischen Assistenzsystemen altersgerecht wohnen (5,5 Min.), 2019 Link
  • Einstiegsfilm: Vernetztes Wohnen im Quartier (7,5 Min.), 2014 Link 
  • Satirischer Film: Leben im Smart Home und Internet der Dinge (2 Min.), 2016 Link

    Weitere Musterwohnungen sowohl digital als auch vor Ort finden Sie hier. Link

Produktvorstellungen aus den Bereichen AAL und Smart Home

In dieser Kategorie stellen wir Ihnen regelmäßig Produkte aus den Bereichen Ambient Assisted Living (AAL, dt. "alltagsunterstützende Assistenzlösungen") und Smart Home vor, die den Alltag von älteren Menschen und pflegenden Angehörigen erleichtern. Diese technischen Hilfsmittel können nur wirken, wenn sie richtig bedient und von den Nutzenden akzeptiert werden. Letzteren Aspekt haben viele Angehörige schon erlebt, wenn sie ihrer Mutter oder ihrem Vater ein Hilfsmittel wie einen Rollator empfehlen wollten, denn nicht immer wird ein Unterstützungsangebot sofort angenommen. Bei technischen Hilfsmitteln, die eine unbekannte Bedienung mit sich bringen, ist dies besonders häufig der Fall. Je weniger das Gerät aber widerspiegelt, dass eine Person Hilfe und Pflege benötigt, umso besser kann es akzeptiert werden. Deshalb braucht es technische Assistenzsysteme mit einer einfachen Bedienung und gutem Nutzen.

Unterstützung im Alltag durch Sprachassistenten und Smart Speaker

Geräte mit Sprachsteuerung, auch "digitale Butler" genannt, sind einfach zu bedienen und setzen keine umfangreichen technischen Erfahrungen voraus. Sie unterstützen die Nutzerinnen und Nutzer im Alltag, indem sie Informationen recherchieren, Produkte einkaufen oder smarte Geräte im Haushalt steuern. Da die Bedienung nicht erlernt werden muss, werden sie auch gerade von älteren Menschen gerne genutzt. mehr

Sprachassistenten sind digitale Programme, die auf Sprachbefehle reagieren. Sie sind auf vielen Smartphones und Smartwatches bereits vorinstalliert. Ein Sprachassistent in Kombination mit Lautsprecher und Mikrofon ist ein Smart Speaker. Damit sind die bekannten Geräte wie Amazon Echo, Google Home, HomePod von Apple und Samsungs Galaxy Home solche Smart Speaker. Über das eingebaute Mikrofon nehmen die Geräte mit ihrem Aktivierungswort wie z. B. „Alexa“ die gesprochenen Worte auf, sie werden über das Internet in einem Rechenzentrum verarbeitet und die Antwort dann über den Lautsprecher ausgegeben.
Von Sprachassistenten und Smart Speakern können ältere Menschen durchaus profitieren – Untersuchungen belegen, dass diese inzwischen sogar häufiger einen Smart Speaker besitzen als die unter 20-jährigen. Woran das liegt? Im Gegensatz zu Tablets, Smartphones und Computern muss man die Bedienung dieser Geräte nicht erlernen, die Nutzung der eigenen Sprache öffnet älteren Menschen das Fenster in die digitale Welt. Damit wird die digitale und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen gestärkt. Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sowie bettlägerige Personen können innerhalb ihres Smart Homes bspw. das Licht und die Heizung steuern oder erfahren, wer vor der Haustür steht. Auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Hör- und Sehbeeinträchtigung erfahren mehr Barrierefreiheit. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen können sich Inhalte wie Nachrichten vorlesen lassen, und Menschen mit Höreinschränkungen werden über unterschiedliche Farben der Lichtringe oder zusätzliche Bluetooth-Lautsprecher informiert. Einige Modelle wie Google Nest Hub Link verfügen über einen eingebauten Bildschirm. Damit können Menschen mit Seheinschränkungen sich Inhalte mit einem hohen Kontrastverhältnis anzeigen lassen und Menschen mit Höreinschränkungen auf dem Bildschirm Dinge nachlesen. Als "digitaler Butler" bieten Smart Speaker und Sprachassistenten viele nützliche Funktionen für Ältere: Bereits am Morgen kann man sich alle Termine des Tages vorlesen lassen oder die aktuellen Sportergebnisse erfahren. Auch Kochrezepte können per Sprachbefehl erfragt und Schritt für Schritt vorgelesen werden. Smart Speaker können mit Streamingdiensten für Musik und Videos verbunden werden, wodurch Seniorinnen und Senioren dann je nach Wunsch ihr eigenes Fernsehprogramm zusammenstellen sowie Musik, Radio oder Hörbücher hören können. Per Sprachbefehl kann das Gerät z. B. Lieder aus der Jugend spielen, ohne dass aufwendig CDs gesucht werden müssen. Auch die Erinnerung an wichtige Termine wie den Arzt, den Geburtstag der Enkel und die Medikamenteneinnahme kann übernommen werden. Nicht nur in Zeiten einer Pandemie können Smart Speaker und Sprachassistenten helfen, den Kontakt zu Familie und Freunden aufrecht zu halten.
Produkte wie Amazons Echo Show (Alexa) haben neben dem Bildschirm eine Kamera verbaut Link. Über die eingebaute Kamera und den Bildschirm können Angehörige mit ihren älteren Lieben Videoanrufe durchführen. Diese haben einen Amazon Echo Show zu Hause und die Angehörigen verbinden sich über die Alexa-App, das Videotelefonie-Programm Skype oder ebenfalls über ein Echo Show-Produkt. Von Vorteil ist, dass eine aufwendige Bedienung der Geräte nicht notwendig ist. Des Weiteren können Geräte mit Bildschirm als digitaler Bilderrahmen genutzt werden. Damit können Angehörige unabhängig vom Ort, an dem sie sich gerade aufhalten, Bilder von den Enkeln auf das Gerät der Großeltern schicken. Darüber hinaus kann bei einigen Hausnotrufanbietern über eine Programmerweiterung des Smart Speakers per Sprachbefehl ein Notruf abgesetzt werden. Abschließend ist zu erwähnen, dass die aktuellen Smart Speaker und Sprachassistenten zahlreiche Möglichkeiten bieten, die Privatsphäre zu schützen, indem man eingebaute Mikrofone und Kameras ausschalten kann. Zudem können vergangene Sprachaufzeichnungen jederzeit angehört und bei Bedarf gelöscht werden.

Erfahrungen und Tipps zum Thema "Sprachassistenten" Link

Sicher und komfortabel wohnen mit moderner Technik

Mit zunehmendem Alter nimmt auch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu. Moderne Technik wie elektrische Türschlösser, digitale Türspione, Tür- und Fensterkontaktsensoren sowie sensorgesteuerte Orientierungslichter können Sicherheit und Komfort bringen. mehr

Nicht nur das eigene Sicherheitsbedürfnis steigt mit dem Alter, sondern auch Angehörige wünschen sich , dass es ihrer Mutter oder ihrem Vater gut geht und sie im Notfall schnell Hilfe erhalten. In dieser Situation hilft es niemandem, darauf zu vertrauen, dass schon nichts passieren wird. Hier können frühzeitige Anpassungen des Zuhauses durch bauliche Veränderungen sowie moderne Technik Sicherheit und Komfort bringen.
Eine barrierefrei oder barrierearm gestaltete Wohnumgebung hilft, Schwellen im Bad oder auf dem Balkon zu senken sowie Stolperfallen durch Teppichkanten zu beseitigen. In Ergänzung zu den baulichen Anpassungen kann moderne Technik unterstützen. Neben dem Hausnotruf gibt es zahlreiche technische Assistenzsysteme, die im Alltag ausgesprochen hilfreich sind. Je nach Bedarf kann intelligente Technik im eigenen Zuhause verbaut werden. Einige der Geräte benötigen nicht nur Strom, sondern einen Internetanschluss. Über das Internet können auch Angehörige sehen, ob es Mutter oder Vater gut geht, auch wenn sie nicht in der Nähe wohnen. Die Information von Angehörigen über das Internet ist die eine Option. Es gibt aber auch zahlreiche Geräte, die ohne Internet funktionieren. Wohnungen mit technischen Assistenzsystemen, die einen Internetanschluss benötigen, sammeln persönliche Daten, um im Notfall Hilfe zu rufen. Ohne Datenerfassung könnte die intelligente Technik die Gefahrensituationen nicht automatisch analysieren und Angehörige informieren. Es gibt zahlreiche Geräte, die ihre Daten vor Einsicht von Dritten schützen. Informieren Sie sich und fragen Sie nach. Technikberatungsstellen wie die vom Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover unterstützen Sie.

Was gibt es konkret, um das Zuhause im Alter sicher und komfortabel zu gestalten?

Elektrisches Türschloss
Als erstes kann ein elektrisches Türschloss den Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus sicherer machen. Mit elektrischen Türschlössern wie dem Nuki Smart Lock 2.0 Link können Sie Ihre Eingangstür mit einem normalen Schlüssel und einem digitalen Schlüssel oder sogar über Sprache öffnen und schließen. Dazu wird das Gerät an der Türinnenseite installiert. Nun kann von außen, wenn vorhanden, über ein Smartphone oder eine Schlüsselfernbedienung die Tür geöffnet und geschlossen werden. Wenn Sie Ihren Einkauf nach Hause tragen und keine Hand frei haben, sperrt das elektrische Türschloss bei Annäherung ihre Hauseingangstür auf. Das ist nicht nur komfortabel, sondern vor allem für ältere Menschen eine Unterstützung. Zittern die Hände bspw. durch Parkinson, kann das Einführen des Schlüssels in das Schlüsselloch eine Herausforderung sein. Auch wenn die Kraft in den Händen nachlässt, kann das Drehen des Schlüssels beschwerlich sein. Wenn Sie Schwierigkeiten beim Laufen haben, müssen Sie sich nie wieder beeilen, denn wenn es an der Haustür klingelt, öffnen Sie die Tür einfach mit einem Sprachbefehl über die App auf dem Smartphone. Weiterer Vorteil von elektrischen Türschlössern ist, dass Sie nie wieder einen Schlüssel nachmachen lassen müssen, wenn Sie ihn verloren haben oder einem Angehörigen einen Zweitschlüssel geben wollen. Über eine App auf dem Smartphone können Sie den Angehörigen Ihren digitalen Schlüssel senden.

Digitaler Türspion
Auch ein digitaler Türspion von Burg eGuard Link erhöht die Sicherheit, wenn Sie auf einem kleinen Bildschirm an der Türinnenseite sehen, wer vor der Tür steht, bevor Sie diese öffnen. Sie müssen sich nie wieder als kleine Person strecken, um an den optischen Türspion zu gelangen. Drücken Sie auf eine Taste am Bildschirm und Sie sehen die Person außerhalb der Wohnung. Der digitale Türspion hilft auch Menschen mit Seheinschränkungen, wenn sie den anderen auf der Gegenseite auf dem Bildschirm sehen können. Einige Geräte verfügen zudem über einen integrierten Bewegungsmelder und schalten den Bildschirm auf der Türinnenseite an, sobald eine Bewegung draußen wahrgenommen wird. Vernetzte digitale Türspione wie die Ring Door View Cam Link übertragen das Bild der Person vor der Tür auch über ein Smartphone oder informieren über eine vorhandene Sprachsteuerung. Wenn Sie den digitalen Türspion an der eigenen Wohnungstür installieren, benötigen Sie keine behördliche Genehmigung, da Sie keine Privatsphäre Dritter dauerhaft einschränken.

Tür- und Fensterkontaktsensoren
Weiterhin können intelligente Tür- und Fensterkontaktsensoren der Firma Bosch Link die eigene Wohnung sicherer machen. Tür- und Fensterkontaktsensoren bestehen aus zwei Teilen, die auf gleicher Höhe parallel zueinander zum Beispiel am Fensterrahmen installiert werden. Haben die beiden Sensoren miteinander Kontakt, ist alles in Ordnung. Sie können sich die Funktionsweise ähnlich wie eine Lichtschranke vorstellen. Wird das Fenster geöffnet, verändert sich der Abstand zum Gegenstück. Die Sensoren informieren Sie, ob Haustür oder Fenster geschlossen oder geöffnet sind. Dies erfolgt über eine App auf dem Smartphone oder über ein Sprachsteuerungssystem. Um die Wohnung vor Einbrüchen zu sichern, können die Tür- und Fensterkontaktsensoren mit Sirenen verbunden werden. Registrieren die Sensoren ein ungewolltes Öffnen der Fenster, zum Beispiel in der Nacht oder wenn Sie unterwegs sind, werden Sie sofort optisch und akustisch informiert. Sie stellen ein, wann und wo ein Alarm ausgelöst werden soll, schließlich wollen Sie keine lauten Sirenen hören, wenn Sie selbst in der Wohnung sind und ein Fenster zum Lüften öffnen. Tür- und Fensterkontaktsensoren können ihnen auch helfen, Heizkosten zu sparen. Intelligente Heizkörperthermostate können auch mit den Sensoren verbunden werden. Öffnen Sie die Balkontür zum Lüften, senkt sich automatisch die Heiztemperatur ab. Schließen Sie die Balkontür wieder, heizt die Heizung weiter. Damit bieten intelligente Tür- und Fensterkontaktsensoren auch älteren Menschen Sicherheit zu Hause und geringe Heizkosten. Weiterhin erfahren Angehörige von Menschen mit Demenz Entlastung, wenn Mutter oder Vater die Haustür öffnen. Angehörige können sich über die passende App auf dem Smartphone rechtzeitig informieren lassen gegebenenfalls und Hilfe einleiten.

Ressourcen sparen durch smartes Heizen und Lüften

Angesichts des Klimawandels und steigender Rohstoffpreise gewinnt „intelligentes“ Heizen und Lüften zunehmend an Bedeutung, gerade auch für Ältere. Dabei muss gar nicht das komplette Haus oder die ganze Wohnung mit speziellen Geräten im Sinne eines komplexen Smart Homes ausgestattet werden, sondern bereits kleine Anpassungsmaßnahmen wie Thermostate oder Sensoren können viel bewirken. mehr

Der Teil des Smart Homes, der Heizung, Fenster und Türen steuert, bietet mehrere Vorteile. Kontakte und Sensoren funktionieren mittlerweile zuverlässig und können nicht nur helfen, Geld und Ressourcen zu sparen, sondern erhöhen sowohl den Komfort als auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass die Heizung ausgestellt wird, wenn die Fenster geöffnet werden, oder dass sich in bestimmten Räumen das Licht anschaltet, wenn Bewegung erkannt wird.
Es ist immer darauf zu achten, welche Anforderungen an ein solches System gestellt werden, bevor man einen Hersteller auswählt. Manche Systeme sind untereinander kompatibel und ermöglichen zudem eine Sprachsteuerung. Weiterführende Informationen zu den folgenden Systemen und Smart Home-Komponenten, deren Herstellern und Produkten erhalten Sie in unserer Arbeitshilfe "Neue Technik zur Unterstützung der Wohnberatung": Link

Intelligente Heizungssteuerung
Smarte Thermostate, die statt der vorhandenen an die Heizung angeschlossen werden, sind recht unkompliziert zu bedienen: entweder funkgesteuert, mittels einer App oder auch per Sprache. Die mit der Basisstation verbundenen Geräte sind flexibel an individuelle Bedürfnisse anpassbar, d. h. es lassen sich „maßgeschneiderte“ Zeitpläne und Temperaturen festlegen, und dies auf Wunsch auch für jeden Raum einzeln.
Zunächst konfiguriert man am Router ein Heimnetzwerk, über das die Geräte miteinander verbunden werden. So lassen sie sich z. B. mit einer Wetter-App oder einem Bewegungsmelder kombinieren. Auch automatische Funktionen, die in einer bestimmten Reihenfolge ablaufen (sogenannte Routinen), lassen sich so definieren.
Verzichtet man auf die Funktion, die Heizung von außerhalb steuern zu wollen, erhöht dies noch einmal die Sicherheit des Systems, da in diesem Fall keine Verbindung mit dem Internet erforderlich ist.

Smartes Lüften mit Tür- und Fensterkontaktsensoren (siehe Link)
Auch intelligente Tür- und Fensterkontaktsensoren, die ähnlich wie eine Lichtschranke funktionieren, können eine Wohnung sicherer machen. Über eine App auf dem Smartphone oder ein Sprachsteuerungssystem informieren sie darüber, ob die Haustür oder ein Fenster geöffnet oder geschlossen sind.
Tür- und Fensterkontaktsensoren können ebenfalls dazu beitragen, Heizkosten zu sparen: Öffnen Sie beispielsweise die Balkontür zum Lüften, senkt sich automatisch die Heiztemperatur ab. Schließen Sie die Balkontür wieder, heizt die Heizung weiter.

Weitere Sensoren
Ein Raumklimasensor misst die Luftfeuchtigkeit in einem Raum. Sensoren aus dem Bereich Smart Home können so konfiguriert werden, dass eine Meldung ausgegeben wird, wenn die Luft zu trocken sein sollte, und so an das Lüften erinnert.

Ein Lichtsensor erkennt die Helligkeit in der Umgebung. Dies sorgt z. B. dafür, dass der Sensor an einer Lampe nur dann aktiv wird, wenn es dunkel ist. Im Hellen würde folglich die Lampe nicht angeschaltet werden. Auch die Programmierung eines Szenarios, beispielsweise dass bei Abwesenheit dennoch ein Licht leuchtet, erhöht im Sinne eines Einbruchschutzes die Sicherheit.

Elektrische Fenstersysteme, seien sie zum Öffnen oder zum Schließen von Fenstern oder Balkonen, können ebenfalls helfen, in Sicherheit zu Hause zu altern; außerdem haben sie positive Auswirkungen auf die Gesundheit.
Elektrische Fensteröffner kippen Ihre Fenster; nach einer voreingestellten Zeit oder bei Erreichen einer bestimmten Raumtemperatur schließt sich das Fenster wieder. Sie unterstützen dabei, die Luftqualität zu verbessern, und verhindern ein Auskühlen oder Überhitzen des Raumes. Letzteres hilft Älteren, da bei ihnen das Temperaturempfinden vermindert ist.
Auch die Gefahr von Einbrüchen wird gesenkt, da Fenster oder Balkontüren nicht unabsichtlich geöffnet bleiben, wenn die Wohnung verlassen wird.
Elektrische Fensteröffner können auch in ein vorhandenes Smart Home-System eingebunden werden, wodurch das Öffnen und Schließen dann über Sprache oder mittels einer App erfolgt. Ist das intelligente Fenster mit einem intelligenten Heizungsthermostat verbunden, kann die Raumtemperatur automatisch abgesenkt werden, wenn die Fenster offen sind. Das spart Heizkosten. Zudem kann der Fensterstatus „zu“ oder „auf“ unabhängig vom Ort auf der App eingesehen werden. So können bei Bedarf können die Fenster/Türen schnell geschlossen werden, z. B. wenn diese bei Verlassen der Wohnung vergessen wurden. Auch das bietet älteren Menschen, insbesondere den an Demenz erkrankten, und deren Angehörigen Sicherheit.

In Sicherheit zu Hause altern

Mit zunehmendem Alter verkleinert sich der Bewegungsradius um die Wohnumgebung, doch gleichzeitig steigt das Bedürfnis nach Sicherheit. Auch Angehörige wünschen sich, dass es ihren Eltern gut geht und sie in Notsituationen schnell Hilfe erhalten. Technische Assistenzsysteme wie Sturzerkennungssysteme, Aktivitätsmonitoring, intelligente Lichtsteuerung und elektrische Fensterschließsysteme können helfen, in Sicherheit zu Hause zu altern. mehr

Hausnotrufsysteme
Hier finden Sie nach unserer Fortbildung "analoge und digitale Hausnotrufsysteme" am 17.04.2023 Wissenswertes, Produkte und Services rund um das Thema Hausnotruf.

Sturzerkennung
Die Sicherheit und Gesundheit zu Hause kann durch Stürze eingeschränkt werden. Untersuchungen zeigen, dass rund 30 Prozent der über 65-jährigen mindestens einmal pro Jahr stürzen. Im Alter haben sich häufig die Balance- und Gehfähigkeiten verschlechtert, wodurch die Gefahr von Stürzen vor allem in alltäglichen Situationen steigt. Technische Assistenzsysteme mit Sturzerkennung können helfen, Stürze rechtzeitig zu erkennen. Um einen solchen zu erkennen, muss die Person das Gerät am Körper, z. B. in Form einer Uhr, tragen, in Form eines Smartphones bei sich haben, oder ein Sturzerkennungssensor muss in Form einer Matte oder als Sensorgerät an der Wand des Raumes installiert werden. Bei vielen Hausnotrufanbietern können ergänzend Sturzsensoren, die man am Körper trägt, hinzugebucht werden. Wenn der Sturzsensor nicht mit einem Dienstleister verbunden ist, werden vorab eingespeicherte Telefonnummern der Angehörigen vom System angerufen. Eine Alternative ist der Sturzsensor in Form einer Uhr bspw. von der Firma Bembu Link. Die Uhr kann darüber hinaus auch als Ortungssystem und mobiles Notrufsystem genutzt werden. In einem Notfall kann über die integrierte Freisprecheinrichtung mit der hilfebedürftigen Person gesprochen werden. Die Nutzung des Gerätes ist an eine kostenpflichtige Servicedienstleistung gekoppelt, um Notrufe und Positionsabfragen zu ermöglichen. Andere Sturzerkennungssysteme wie Grannyguard Link werden unauffällig an der Wand installiert. Das System erkennt unterschiedliche Gefahren neben Sturz, nämlich schlechtes Raumklima, Brände und Inaktivität der Person. Hilfebedürftige müssen selbst nichts aktiv bedienen. Um Stürze zu verhindern, ist das Produkt als Lichtschalterersatz entwickelt worden. Deshalb verfügt es über einen Helligkeitssensor, der bei Dunkelheit ein Licht zur Orientierung bietet. Die Erkennung eines Sturzes über den gesamten Raum funktioniert über eingebaute Thermosensoren, die die Körperwärme der Menschen wahrnehmen. Das Gerät ist keine Kamera und erfasst keine Gesten und Körperpartien. Im Notfall werden an vorab eingespeicherte Personen Kurznachrichten oder Sprachanrufe versendet. Wenn eine Person häufig aus dem Bett fällt, können Sturzmatten wie Safefloor von der Firma Rölke Pharma helfen Link. Die Sturzmatten werden häufig vor das Bett gelegt: Fällt eine Person auf die Matte, wird ein Alarm ausgelöst und Angehörige werden informiert.
Stürze vermeiden mit der App Lindera: Eine Möglichkeit, die Beweglichkeit zu erhalten und das eigene Sturzrisiko kennenzulernen, ist die mobile Anwendung Lindera Link. Ein spezielles Computersystem bzw. ein Algorithmus analysiert die Gangbewegungen und gibt Empfehlungen zur Sturzprävention. Dazu wird auf dem Smartphone oder Tablet die App Lindera heruntergeladen und sich für den Dienst registriert. Anschließend wird mit der Kamera ein 30-sekündiges Video vom gehenden Menschen aufgenommen und anschließend ein psychosozialer Test in der App ausgefüllt. Nach kurzer Zeit erhält man eine Analyse mit dem individuellen Sturzrisiko. Zu jedem Risikofaktor werden Empfehlungen ausgesprochen, um das Risiko eines Sturzes zu verringern. Die Empfehlungen umfassen z. B. Bewegungs- und Gleichgewichtsübungen oder Hinweise zu Gehhilfen. Die Ganganalyse kann mehrmals wiederholt werden, um Verschlechterungen schnell zu erfassen. Bisher ist die Nutzung der App kostenpflichtig. Geplant ist, dass ab dem Jahr 2022 die Lindera-App vom Arzt als Rezept verordnet werden kann.

Aktivitätsmonitoring
Auch pflegende Angehörige und Menschen, die ihre Eltern betreuen, wünschen sich technische Systeme, die kritische Situationen automatisch erkennen sowie an Angehörige und Betreuende Alarme weiterleiten. Viele Angehörige kümmern sich um die älteren Lieben, doch das ist nicht immer einfach umsetzbar, da sie noch arbeiten oder weiter entfernt wohnen. Hier können technische Assistenzsysteme helfen. Je nach Bedarf werden in der Wohnung des zu betreuenden Bewegungs- und Kontaktsensoren sowie weitere technische Hilfsmittel wie Herdabschaltungen und Sturzsensoren über eine Basisstation verbunden. Diese Basisstation überträgt die Signale auf eine App für Smartphone und Tablet, unabhängig vom Ort. Dabei wird nur ein Zustand übertragen, das heißt, ist Bewegung in der Wohnung und keine Herdabschaltung wurde aktiviert, dann sieht der Angehörige den Zustand in Form eines grünen Ampelzeichens oder einem grünen Smiley. In Gefahrensituationen wechselt die Farbe nach Rot. Durch diese Darstellungsform werden kaum persönliche Daten übertragen und es besteht nicht die Gefahr einer Überwachung durch Angehörige. Gleichzeitig entlastet es die Angehörigen, wenn sie wissen, bei Mutter oder Vater ist alles in Ordnung. Produkte wie von der Firma Escos Automation Link bieten solche Lösungen. Dazu werden je nach Bedarf Sensoren und andere technische Assistenzsysteme zusammengestellt und in der Wohnung installiert. Verändert sich der Bedarf, kann die Technik im Sinne eines Baukastensystems ergänzt werden. Diese Systeme werden per Kabel oder Funk miteinander über eine Basisstation verbunden. Die Basisstation wird an das Internet angeschlossen. Ist (noch) kein Internet vorhanden, wird in die Basisstation eine SIM-Karte eingebaut. Das Produkt lernt mit der Zeit den Tagesrhythmus. Steht eine ältere Person morgens immer spät auf, löst das System keinen Alarm aus, nur weil der Bewegungssensor im Wohnzimmer keine Bewegung registriert. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten wie z. B. einen Sturz zu erkennen und schnell einen Alarm abzusetzen. Diese Alarme können Angehörige erhalten oder ein Hausnotrufanbieter. Wohnt der Angehörige in der Nähe der älteren Person, ist eine Unterstützung in der Gefahrensituation eine Option, alternativ ein Dienstleister, der vor Ort unterstützt. Das Produkt der Firma Iocare Link bietet für Angehörige neben der Meldung auf dem Smartphone eine farbige Leuchte an. Leuchtet die kleine Lampe grün, ist alles in Ordnung und die ältere Person in Sicherheit. Die Einrichtung der Geräte wird mehrheitlich von den Anbietern übernommen. Auch die Wartung der Geräte erfolgt über die Anbieter. Dafür zahlen Angehörige monatlich eine Servicepauschale.

Intelligente Lichtsteuerung
Mit intelligenten LED-Lampen wie von Philips Hue Link können Sie Ihr Zuhause nach Ihren eigenen Wünschen beleuchten und dimmen, mit farbigen LED-Lampen sogar in unterschiedlichen Farben. Zudem können Sie die Lichtintensität und den Farbton über intelligente Lichtschalter per App auf dem Smartphone und wenn vorhanden über eine Sprachsteuerung mittels Sprachbefehl an- und ausschalten. Davon profitieren auch Menschen mit Geheinschränkungen, da der Weg zum An- und Ausschalten des Lichts nicht notwendig ist. Aus 16 Millionen Farben können Sie für einzelne Räume Lichtszenarien anlegen, z. B. helleres Licht für das Lesen von Zeitungen und wärmere Farben beim entspannten Fernsehen abends. Mit intelligenten Lichtsteuerungssystemen können auch Routinen ohne umfassendes Technikwissen erstellt werden. Je nach Einstellung können diese Routinen helfen, die Sicherheit zu Hause zu erhöhen. Sind die LED-Lampen im Schlafzimmer installiert, können diese über einen optionalen Bewegungsmelder in Bettnähe automatisch nachts das Licht sanft anschalten, wenn Sie ins Bad gehen. Die Ausleuchtung der Wege in der Wohnung kann Stolpern und Stürze effektiv verhindern. Denn gerade auf den Weg zum Bad stürzen viele ältere Menschen. Die intelligente Lichtsteuerung hilft auch bei besserem Aufwachen, wenn Sie die Technik als Lichtwecker einsetzen. Mit zunehmend warmem Licht wird der Sonnenaufgang simuliert und durch die ansteigende Helligkeit im Raum das Schlafhormon Melatonin nicht weiter ausgeschüttet. Damit wird das sanfte Aufwachen erleichtert.
Das intelligente Licht kann auch vor Einbrüchen schützen: In Deutschland wird alle paar Minuten in Haushalte eingebrochen. Mit intelligenten Lampen wie von Philips Hue kann dagegen Anwesenheit simuliert werden, was Einbrechern das Ausspioniereneines Hauses auch bei Abwesenheit der Bewohner schwer macht. Die Lampen simulieren Anwesenheit durch zufälliges An- und Ausschalten über den Tag hinweg, oder sie simulieren mit einer speziellen Funktion die Lichtbewegung beim Fernsehen.

Elektrische Fensteröffner
Elektrische Fensteröffner wie Winflip Link helfen, Ihre Fenster automatisch zu kippen. Nach eingestellter Zeit oder nach Erreichen einer bestimmten Raumtemperatur schließt sich das Fenster wieder automatisch. Der Schwung zum Schließen des Fensters kann stufenlos eingestellt werden. Der elektrische Fensteröffner unterstützt dabei, die Luftqualität im Raum zu verbessern und vermeidet ein Auskühlen oder Überhitzen des Raumes. Letzteres unterstützt ältere Menschen, da bei ihnen das Temperaturempfinden vermindert ist. Zudem können durch das automatische Öffnen und Schließen auch schwerere und höherliegende Fenster wie z. B. im Bad bedient werden. Menschen mit Geheinschränkungen sowie mit einem Rollator oder Rollstuhl benötigen durch elektrische Fensteröffner keine Unterstützung mehr. Das erhöht das selbstbestimmte und selbstständige Leben zu Hause. Auch die Gefahr von Einbrüchen wird gesenkt, da Fenster nicht unabsichtlich geöffnet bleiben, wenn Sie die Wohnung verlassen. Die zusätzliche Verriegelung durch den elektrischen Fensteröffner erhöht zudem noch den Einbruchschutz. Des Weiteren können elektrische Fensteröffner auch Menschen mit Demenz unterstützen, da diese nicht mehr vergessen können, offene Fenster zu schließen. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können diese Systeme im Rahmen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI von Pflegekassen erstattet werden. Elektrische Fensteröffner können auch in ein vorhandenes Smart Home-System eingebunden werden. Produkte wie WinMatic Link bieten die gleichen Funktionen wie oben beschrieben, doch durch die Einbindung in ein Smart Home kann das Öffnen und Schließen auch über eine App oder per Sprachbefehl erfolgen. Ist das intelligente Fenster mit einem intelligenten Heizungsthermostat verbunden, kann die Raumtemperatur automatisch abgesenkt werden, wenn die Fenster offen sind. Das spart Heizkosten. Zudem kann der Fensterstatus "zu" oder "auf" unabhängig vom Ort auf der passenden App eingesehen werden. Bei Bedarf können die Fenster schnell geschlossen werden, wenn diese bei Verlassen der Wohnung vergessen wurden. Das bietet älteren Menschen und pflegenden Angehörigen Sicherheit.

Digitale Technik bei besonderen Beeinträchtigungen

Wohnberatung kann sich auch mit komplexeren Situationen befassen, nämlich dann, wenn noch eine besondere Beeinträchtigung hinzukommt. Menschen, die an Demenz erkrankt sind und solche mit einer Seh- und/oder Hörbeeinträchtigung, haben besondere Unterstützungsbedürfnisse.

Technische Unterstützung bei Demenz

Die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz im Alltag ist nicht immer einfach. Diese Erfahrung machen viele Menschen, die ihre demenziell veränderten Angehörigen im täglichen Leben unterstützen. Technische Hilfen zur zeitlichen Orientierung, zum Erhalt der Sicherheit, zur Aktivierung und zur Ortung können in diesen Fällen unterstützen. mehr

Eine leichte Demenz zeigt sich im Alltag an kognitiven Beeinträchtigungen, indem sich Menschen zeitlich schwierig orientieren können oder beispielsweise immer häufiger den Herd anlassen. Auch finden sie nach Arztterminen oder Friseurbesuchen den Weg nach Hause mitunter nicht mehr. An Dingen, die ihnen früher viel Freude bereitet haben, wie beispielsweise im Chor zu singen oder im Garten zu arbeiten haben sie, kaum mehr Interesse.
In solchen Fällen können technische Assistenzsysteme unterstützend ins Spiel kommen. Dies klingt vielleicht erstmal nach mehr Verwirrung oder Überforderung für demenziell veränderte Menschen, denn durch die Demenz fällt es oft schwer, neue Dinge zu erlernen und mit Veränderungen umzugehen. Aber es gibt durchaus technische Assistenzsysteme, die kein spezielles Technikwissen voraussetzen – die Technik unterstützt im Hintergrund und benötigt keine aktive Bedienung durch die Nutzerinnen und Nutzer.

Technik zur zeitlichen Orientierung
Ein digitaler Kalender mit Uhranzeige kann bei der zeitlichen Orientierung helfen. Zudem zeigt er nicht nur den Wochentag an sich, sondern auch den Tagesabschnitt wie Tag oder Nacht an. Einige Modelle unterstützen eine Erinnerungsfunktion bei anstehenden Terminen. Die Seniorenuhr AMC-26 Link beispielsweise weist all diese Funktionen auf und überzeugt zudem mit ihrer großen, auch bei nicht mehr so starkem Sehvermögen gut lesbaren Schrift. Bei dieser Uhr ist die Zeitanzeige analog. Ein kontraststarkes Display bietet sehr gute Ablesbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Sie kann als Wand- oder Tischuhr eingesetzt werden, funktioniert funkgesteuert und kabellos und kann in acht Sprachen genutzt werden. Mit diesem digitalen Hilfsmittel kann die zeitliche Orientierung eines an Demenz erkrankten Menschen unterstützt werden.

Technik zur Erhöhung der Sicherheit
Um die Sicherheit eines an Demenz erkrankten Menschen zu erhöhen kann eine automatische Herdabschaltung .sinnvoll sein. Diese Überlegung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die betreffende Person noch gerne kocht und diese Tätigkeit einen festen Bestandteil im Tagesablauf einnimmt, der beibehalten werden soll.
Eine automatische Herdabschaltung kann mit einem vorhandenen Elektroherd verbunden werden. Die Herdabschaltung beobachtet das Kochfeld, wenn der Herd angeschaltet wird, ohne weitere Bedienung und bei zu hoher Temperatur oder nach einer festen Zeitspanne schaltet der Herd sich automatisch aus. Das Modell Elsa der Firma Scanvest Link besteht aus einer Steuereinheit und einem Hitzesensor. Ein solcher Hitzesensor kann z. B. an der Dunstabzugshaube montiert werden. Die Steuereinheit wird zwischen Stromversorgung und Herd durch einen Elektriker installiert. Wenn der Sensor der automatischen Herdabschaltung eine ungewöhnliche Hitzeentwicklung wahrnimmt, wird der Nutzer mit einem akustischen Signal in Form eines Pieptons informiert. Steigt die Temperatur weiter auf einen kritischen Punkt wird die Stromzufuhr beendet. Nach Stromabschaltung des Herdes kann eine Taste am Hitzesensor gedrückt und der Herd wie gewohnt weiter genutzt werden.

Technik zur Ortung
Um demenzerkrankte Menschen, die sich ihrer Orientierung nicht mehr sicher sein können, bei alleinigen Spaziergängen oder Erledigungen zu unterstützen, gibt es Ortungssysteme. Ortungssysteme funktionieren im Freien über GPS, wobei die eigene Position mit Hilfe von Satelliten bestimmt wird. Kann die Person nicht geortet werden, bspw. in Gebäuden oder zwischen hohen Häusern, wird die jeweils letzte Position gespeichert. Ortungssysteme für Menschen mit Demenz gibt es in verschiedenen Ausführungen als Uhr, Armband, Mobiltelefon oder separate Geräte für die Jackentasche. Wenn jemand zudem leichte Gehprobleme hat, ist die Ortung über einen intelligenten Gehstock am Sinnvollsten. Auch bei diesem technischen Hilfsmittel ist nichts weiter tun, außer ihn zu benutzen. Der Smartstick der Firma Ossenberg Link hat im Gehstock einen Ortungssensor und eine Mobilfunkkarte verbaut. Über eine eingebaute, aufladbare Batterie wird der Gehstock mit Strom versorgt. Neben dem Ortungssensor hat der intelligente Gehstock noch einen Notrufknopf. Beim Auslösen des Notrufknopfs werden die vorab eingespeicherten Angehörigen über die Mobilfunkkarte im Gehstock informiert. Über ihr Smartphone können sie die Position des Menschen auf einer digitalen Karte sehen und im Notfall helfen. Auch lässt sich das sogenannte Geofencing nutzen, bei dem über das Smartphone ein bestimmter Radius eingestellt wird, der die regelmäßigen Wege der an Demenz erkrankten Person abbildet. Verlässt diese den Radius, werden die Angehörigen sofort auf dem Smartphone darüber informiert. Dass Nutzerinnen und Nutzer mit dem intelligenten Gehstock im Bedarfsfall geortet kann erleichtert die Angehörigen, und gleichzeitig wird die Mobilität der betroffenen erhalten oder sogar gestärkt.

Technik zur Aktivierung
Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz fragen sich häufig, wie die betroffene Person beschäftigt und gleichzeitig aktiviert werden kann. Letzteres ist wichtig, um bspw. Erinnerungen zu erhalten und das Gedächtnis zu trainieren. Dies lässt sich z. B. mit dem Therapieball ichó Link erzielen. Dieses technische Assistenzsystem leuchtet in mehreren Farben, hat unterschiedliche Strukturen, vibriert und spielt Musik und Klänge ab. Das Gerät hat zehn Anwendungen wie Rätsel, Märchen, Sprichwörter oder Musik installiert. All diese Anwendungen wecken Erinnerungen und laden zu Gesprächen darüber ein. Je nachdem, was der Nutzer mit dem Ball macht (bspw. Schütteln des Balls) reagiert der Therapieball ichó anders. Vor allem die Musikanwendung kann für demenziell veränderte Menschen geeignet sein. Wenn der intelligente Ball bewegt wird, beginnt die Musik, hört die Bewegung auf wird das Lied beendet. Die Lieder können dann mitgesungen werden und helfen, dem Vergessen von Texten entgegenzuwirken.

Insbesondere im Hinblick auf Unterstützungsangebote bei Demenz empfiehlt es sich, Hilfsmittel und ihre Benutzung auszuprobieren! So lässt sich sicherstellen, dass die eingesetzten technischen Assistenzsysteme auch tatsächlich angenommen und erfolgreich eingesetzt werden.

Wenn auch Sie Unterstützung bei der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz benötigen wenden sie sich an die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Link und ihre lokalen Wohn-, Pflege- und Technikberatungsstellen. Eine Übersicht finden sie hier Link.

Das Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter hilft mit dem neuen Schwerpunkt Technikunterstütztes Wohnen auf seiner Internetseite und bietet regelmäßig Fortbildungen zu technischen Assistenzsystemen für ehrenamtliche und hauptamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater. Link

Besser sehen mit neuer Technik

In Deutschland leben circa 1,2 Millionen seheingeschränkte und blinde Menschen. Technische Assistenzsysteme für Menschen mit Sehbeeinträchtigung tragen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zu mehr Selbstständigkeit zu Hause bei. In diesem Beitrag geht es um digitale Lupen mit Vorlesefunktion, die OrCam - die "Brille" mit künstlichem Sehvermögen und Sprachausgebe, um Smartphones und den Laser-Langstock. mehr

Digitale Lupen mit Vorlesefunktion
Mit Hilfe eines E-Book-Readers oder Tablets kann die Schriftgröße mit einem Klick oder Gestensteuerung vergrößert werden. Wenn dies nicht ausreicht, können digitale Lupen bzw. Bildschirmlesegeräte unterstützen. Digitale Lupen können bis zu 22-fach vergrößern. Diese Vergrößerung liegt weit über einer analogen Leselupe. Weiterhin können diese Geräte den erfassten Text oder die Bilder auf einer DIN A4-Seite über die eingebaute Kamera erfassen und auf dem integrierten Bildschirm in unterschiedlichen Kontrasten darstellen. Die Anpassung des Kontrastes erleichtert das Lesen von Texten insbesondere bei Erkrankungen wie der altersbedingten Makuladegeneration. Damit ist das Lesen von Arzneimittelverpackungen und Konserven kein Problem. Zudem braucht die Bedienung keine umfangreichen technischen Vorerfahrungen - einfach das Gerät aufklappen und auf den zu lesenden Gegenstand legen oder darüber halten. Neben den schweren stationären Lesegeräten für Menschen mit Seheinschränkungen bieten die mobilen digitalen Lupen den Vorteil, das Gerät jederzeit mitzunehmen zu können. Einige Geräte wie Optelec Compact 10 HD Link bieten zudem die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen. Viele dieser Geräte können je nach Erkrankung und medizinischen Voraussetzung vom Facharzt auf Rezept verschrieben werden.

OrCam - die "Brille" mit künstlichem Sehvermögen und Sprachausgabe
OrCam-Geräte wie OrCam MyEye sind tragbare Geräte mit künstlichem Sehvermögen, mit denen blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung Texte verstehen und Objekte durch Audio-Feedback identifizieren können. Link Sie können wieder eigenständig lesen sowie Produkte, Gesichter, Geldscheine und Farben erkennen, indem die OrCam beschreibt, was Menschen nicht sehen können. Diese Informationen werden per Mini-Lautsprecher direkt am Ohr als Sprache ausgegeben. Das kleine Gerät passt an jedes Brillengestell, und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Link Wer das Gerät aber nicht gut nutzen kann, wird mit zu vielen Informationen überflutet.

Smartphones und Apps
Smartphone- und Tablethersteller bieten zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten zur Anpassung der Schriftgröße, des Kontrastes sowie der Sprachausgabe an. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Smartphones für blinde Menschen. Das BlindShell Classic 2 Link ist mit taktiler Tastatur, Sprachsteuerung und lautem Lautsprecher ausgestattet. Davon profieren neben sehbeeinträchtigten Menschen auch blinde Menschen. Neben klassischen Telefonfunktionen wie Telefonieren und SMS-Nachrichten zu schreiben bietet das Gerät auch Programme wie WhatsApp, YouTube, die CoronaWarnApp oder einen Browser zum Surfen im Internet. Darüber hinaus gibt es weiterführende Funktionen für blinde Menschen und Menschen mit starken Seheinschränkungen. Zu nennen sind hier das Vorlesen von Textdateien, Lupenanwendung, Datenbanken für Hörbücher und Objekterkennung bspw. durch die mobile Anwendung TabTabSee Link. Mit TabTabSee können Objekte wie Bücher oder Dosen über die integrierte Kamera des BlindShell erfasst und nach kurzer Zeit per Sprachausgabe beschrieben werden. Durch diese innovativen vorhandenen technischen Assistenzsysteme erhalten auch ältere Menschen mit starken Seheinschränkungen und Blindheit Unterstützung im Alltag zu Hause und unterwegs.

Hier finden Sie weitere Apps (Apothekenrundschau) Link und Bewertungen der Stiftung Warentest (2016) Link. Die App "Be My Eyes" basiert darauf, dass Freiwillige blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen per Videoanruf unterstützen Link. Dieses Video gibt einen kleinen Einblick in die Nutzung von Apps für Menschen mit Sehbeeinträchtigung: Link

Laser-Langstock
Ein Laser-Langstock bietet mehr Sicherheit, da Hindernisse im Kopf- und Brustbereich angezeigt werden. Wird ein Hindernis erfasst, so wird der Benutzer durch eine Vibration des Griffes darüber gewarnt. Link Einige von ihnen können mit dem Smartphone gekoppelt und so zum Beispiel mit einem Sprachassistenten oder einer Navigationsapp verbunden werden. Über einen eingebauten Lautsprecher können dann beispielsweise Informationen über Geschäfte in der Nähe abgerufen werden. Aber nicht alle kommen mit einem Laser-Langstock zurecht: Der Stock muss in der richtigen Position gehalten werden, was vielen Menschen Schwierigkeiten bereitet, und auch das Vibrieren ist oftmals irritierend.

Auch Sprachassistenten und Smart Speaker können Unterstützung bieten (s. o.).

Weitere Informationen zum Thema Sehbehinderung finden Sie unter Link und Link.

Besser hören mit neuer Technik

Circa 4,5 Millionen Menschen sind in Deutschland schwerhörig, und gut 3 Millionen tragen ein Hörgerät. Der Hörverlust steigt mit zunehmendem Alter. In der Altersklasse der 50-bis 60-Jährigen leidet bereits jeder Fünfte unter Hörverlust. Im Bereich der Wohnungsanpassung können neben Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik auch Rauchmelder für Menschen mit Hörbeeinträchtigung wie auch Telefon- und Klingelverstärker die Lebensqualität und Sicherheit erhöhen. mehr

Rauchmelder für Menschen mit Hörbeeinträchtigung
Rauchmelder sind in Deutschland Pflicht. Doch Menschen mit starken Höreinschränkungen und Gehörlose nehmen bei den handelsüblichen Rauchmeldern häufig den lauten Ton nicht wahr oder aber zu spät. Doch bei einem Brand bleiben maximal zwei Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen. Zudem werden Hörgeräte i. d. R. beim Schlafen nicht getragen. Rauchmelder für Menschen mit Höreinschränkungen und Gehörlose sind spezielle Geräte, die extra laut sind sowie optisch über einen Lichtblitz und haptisch über ein Vibrationskissen alarmieren. Funkvernetzte Rauchmelder wie Ei Electronics Ei650RF Link informieren über mehre Sinneskanäle. Das Stroboskoplicht ist per Funk mit dem Rauchmelder verbunden und blitzt bei Alarm. Durch die Funkvernetzung kann das Stroboskoplicht beliebig im Raum positioniert werden. Ergänzend dazu informiert eine Vibrationseinheit bspw. unter dem Kopfkissen den Hausbewohner. Die Kosten für solche speziellen Rauchmelder können von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu erstellt der HNO-Arzt eine Ärztliche Verordnung bzw. ein Rezept. Zur Finanzierung ist es vorteilhaft, wenn die einzubauenden Geräte über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Das Produktpaket von Ei Electronics verfügt über derartige Hilfsmittelnummern. Es besteht aus einem Alarmierungsmodul Ei170RF (Nr.: 16.99.09.0086) und dem Funkrauchmelder (Nr.: 16.99.09.2030). Nach einem Kostenvoranschlag für die Geräte und deren Einbau können diese speziellen Rauchmelder für Gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen installiert werden.

Telefon- und Klingelverstärker
Telefon- und Klingelverstärker bzw. Lichtsignalanlagen unterstützen Menschen mit Höreinschränkungen und Gehörlose, denn nicht immer wird das Signal von Tür- und Telefonklingel gehört. Angehörige, die ihre Eltern besuchen wollen, oder Dienste wie "Essen auf Rädern" kennen das Problem. Bei den Verstärkern wird das akustische Signal des Telefons oder der Haustür neben dem akustischen Hinweis optisch durch einen hellen Lichtblitz verstärkt. Über Funk oder per Kabel werden die Signale auf die mobile Lichtblitzanlage übertragen. Produkte der Firma Humantechnik bieten zahlreiche Lösungen wie z. B. „visuTone“ Link. Diese Produkte können problemlos auch von Laien installiert werden. Weiterhin bietet dieses Produkt die Möglichkeit der Anpassung des akustischen Signals durch Einstellung der Melodie und Lautstärke. Zudem kann per Knopfdruck auch nur das optische Signal ausgewählt werden, wie z. B. beim Schlafen. Produkte wie iBell2 von der Firma Humantechnik Link zeigen sogar das Anrufsignal oder entgangene Anrufe vom Smartphone oder Tablet an. Telefon- und Klingelverstärker sind technische Hilfsmittel, die Folgen einer körperlichen Behinderung ausgleichen. Damit können Lichtsignalanlagen bei medizinischer Voraussetzung vom Facharzt auf Rezept verschrieben werden. Viele drahtlose Produkte der Firma Humantechnik haben eine Hilfsmittelnummer. Eine Übersicht dazu finden Sie hier: Link.

Video-Türsprechanlagen für Menschen mit Hörbehinderung
Barrierefreie Türsprechanlagen unterstützen Menschen mit Seh- und Hörbehinderung durch akustische und visuelle Signale. Bei der DoorBird-Türsprechanlage gibt es ein Zusatzmodul, das Besucherinnen und Besuchern den aktuellen Status der smarten Türstation angezeigt: Rufen, Gespräch, Türöffnung. Es gibt ein akustisches Signal bei Betätigen der Ruftaste, und zudem verfügt das Modul über eine Hörschleife mit interner Antenne, die das Audiosignal von der Sprechanlage in das Hörgerät der/des Besuchenden drahtlos übertragen kann. Das Modul für Barrierefreiheit finden Sie unter dem Konfigurator DoorBird IP-Video-Türstation, D2100EA Link. Optional kann die Türstation um Brailleschrift ergänzt werden, um Menschen mit Seheinschränkungen eine Hilfestellung zu geben.
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden auf dem Smartphone benachrichtigt, sobald die Klingeltaste betätigt wird. Sie können ihre Besucher sehen, mit ihnen sprechen und die Tür öffnen – vom Sofa aus oder von überall auf der Welt – per Smartphone oderTablet. 

Auch Sprachassistenten können Unterstützung bieten (s.u.)

Weitere Informationen zum Thema Hörbeeinträchtigung und über eine Verbesserung der Aktustik finden Sie unter Link.

Finanzierungsmöglichkeiten für den Einsatz von technischen Assistenzsystemen

Die Bundesregierung fördert die Entwicklung technischer Assistenzsysteme durch zahlreiche Förderprogramme, um den Verbleib älterer und teilhabeeingeschränkter Menschen zu Hause zu ermöglichen. Denn: Sie können die Pflege unterstützen und die selbstständige Lebensführung zu Hause stärken. Aus diesen Gründen ist anzunehmen, dass auch die Kranken- und Pflegeversicherung technische Assistenzsysteme im Bedarfsfall finanziert. Doch die Realität sieht anders aus. Hinzu kommt, dass technische Assistenzsysteme nicht immer preisgünstig sind.

Patrick Ney gibt Ihnen mit dem folgenden Beitrag Orientierung im Dschungel der Finanzierung von AAL-Systemen und digitalen Hilfsmitteln.

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Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen nach § 3 Satz 1 SGB XI die häusliche Pflege stärken. AAL-Systeme können das Bedürfnis eines pflegebedürftigen Menschen erfüllen, möglichst lange zu Hause zu bleiben. Sturzsensoren, Herdabschaltungen und Notrufsysteme bieten die Chance, in Kombination mit ambulanten Pflegediensten den Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim zu verzögern oder sogar zu verhindern. Zudem können technische Assistenzsysteme die Pflege unterstützen und die selbstständige Lebensführung zu Hause stärken sowie die Abhängigkeit von Pflegepersonen bspw. durch pflegende Angehörige reduzieren.

Mit dem Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) tritt neben dem Anspruch der Pflegebedürftigen auf Leistungen wie Pflegehilfsmittel ein neuer Leistungsanspruch in der Häuslichkeit auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzenden Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu insgesamt 50 Euro monatlich in Kraft (SGB XI, § 40a).
Was sind digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen?
Digitale Pflegeanwendungen können von der pflegebedürftigen Person selbst oder in Interaktion mit Angehörigen oder dem Pflegedienst genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Erscheinungsformen sind neben Pflege-Apps etwa browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern. Mehr unter Link

Dennoch sind AAL-Systeme nicht flächendeckend etabliert und werden nur in Einzelfällen von Sozialleistungsträgern erstattet bzw. bezuschusst. Eine Rechtsgrundlage zur Finanzierung technischer Assistenzsysteme in Deutschland durch Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bisher nicht. In der Praxis zeigt sich, dass Anträge auf technische Assistenzsysteme bei Kranken- und Pflegeversicherung häufig abgelehnt werden. Neben der Möglichkeit, Widerspruche einzulegen, kann man auch auf dem Klageweg eine Erstattung einfordern. Einzelfälle zeigen, dass eine Finanzierung von technischen Assistenzsystemen möglich ist. So hat z. B. das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden, dass die Kosten für eine GPS-Armbanduhr für einen jungen Mann mit einer geistigen Behinderung von der Krankenkasse als Hilfsmittel nach §33 SGB V übernommen werden müssen. Argument war, dass erst durch das GPS-System der Person eine freie Bewegung im nahen Umfeld ermöglicht werden konnte. Link Von solchen Urteilen könnten auch Menschen mit Demenz und deren pflegende Angehörige profitieren.

Finanzierungmöglichkeiten und Hintergründe

  1. Eigenmittel
  2. Geräte mit Hilfsmittelnummer
  3. Mietpauschalen für Geräte
  4. Kreditanstalt für Wiederaufbau
  5. Kranken- und Pflegeversicherung
  6. Gesetzliche Grundlagen

Eigenmittel

Anschaffungskosten einzelner technischer Assistenzsysteme betragen zwischen 200 Euro und 800 Euro, teilweise zuzüglich monatlicher Kosten für Service, Installation, Wartung und Internetvertrag. Bei verschiedenen Beeinträchtigungen werden häufig mehre Geräte benötigt, was sehr kostenintensiv sein kann. Perspektivisch sollen mehre AAL-Systeme in der Wohnung untereinander vernetzt sein und miteinander kommunizieren können. Des Weiteren muss in einer smarten Wohnung bedingt durch unterschiedliche Vernetzungsstandards unterschiedlicher Geräte eine einheitliche Kommunikationsbasis erst einmal eingerichtet werden. Eine herstellerunabhängige Vernetzung kostet weitere mehrere tausend Euro.

Untersuchungen von Fachinger et. al. (2012) belegen eine private Zahlungsbereitschaft von bis zu 20 Euro pro Monat. Für nachhaltige Geschäftsmodelle von Anbietern ist dies jedoch zu wenig. Die Beratungspraxis der Technikberatung Hannover zeigt eine vielfach höhere Zahlungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen, wenn technische Assistenzsysteme das Pflegearrangement entlasten. Doch unter Berücksichtigung von Effekten wie ansteigender Altersarmut und geringen Renten sollten Eigenmittel nicht die die primäre Finanzierungsquelle technischer Assistenzsysteme bleiben. Dieses könnte bestehende soziale und gesundheitliche Ungleichheiten verstärken.

Geräte mit Hilfsmittelnummer

Die Mehrheit der technischen Assistenzsysteme ist nicht als erstattungsfähiges Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Kranken- und Pflegeversicherung gelistet. Damit besteht auch kein Anspruch auf Kostenerstattung. Das Hilfsmittelverzeichnis ist rechtlich nicht bindend, doch es spiegelt die Leistungspflicht der Kranken- und Pflegeversicherung wider. Einige technische Assistenzsysteme sind Teil des (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnisses. Hierzu zählen u. a. Rauchmelder für Gehörlose, oder Lichtsignalanlagen informieren Menschen mit Höreinschränkungen über das Klingeln von Haustür oder Telefon durch einen Lichtblitz. Verzeichnet sind auch elektrische Aufstehhilfen zur Erleichterung des Auf- und Hinsetzens in den Sessel bzw. Sofa sowie (Haus-)Notrufsysteme, um einen Dienstleister in Gefahrensituationen schnellstmöglich zu informieren. Ebenso sind elektrische Lupen zur Vergrößerung von Schriftgut sowie Anpassung des Kontrastes erstattungsfähig – teilweise sogar mit Vorlesefunktion. Bei medizinischer Voraussetzung können Fachärzte diese beschriebenen Geräte auf Rezept verschreiben. Die ärztliche Verordnung und ein Kostenvoranschlag zum Einbau des Gerätes sind Grundlage der Finanzierung. Übersichten wie das Webportal des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) Link und Übersichten von Herstellern wie der Firma Humantechnik Link unterstützen bei der Refinanzierung. Es können auch technische Assistenzsysteme ohne Hilfsmittelnummer erstattet werden, wenn diese notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Bei Ablehnung lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder über den Klageweg die Kostenübernahme zu versuchen. Beratungsorganisationen und spezialisierte Anwälte helfen hierbei.

Mietpauschalen für Geräte

Einige Anbieter von technischen Assistenzsystemen bieten neben der Kaufoption auf Nachfrage auch eine Mietoption der Geräte an. Die finanzielle Belastung der teuren Einmalanschaffung wird auf mehrere Monate verteilt. Zum Teil geht das Gerät nach Erreichen des einmaligen Kaufpreises in den Besitz der Käuferin/des Käufers über. Ergänzend dazu werden auf Gebrauchtportalen AAL-Systeme wie automatische Herdabschaltungen zu günstigeren Preisen verkauft. Ein Einbau der Geräte durch eine Fachfirma ist dennoch nötig.

Darlehen und Investitionszuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet in ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zwei Varianten zur altersgerechten baulichen Anpassung von Wohnraum. Zum einen das zinsgünstige Darlehen mit einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro. Diese Variante ist unabhängig von Alter, Einkommen und vorhandenen Pflegegrad. Link Zum anderen gibt es für Privatpersonen die Variante des Zuschusses bis zu 6.250,- Euro bei Barrierereduzierung, ebenfalls unabhängig vom Alter. Link Auch als Investitionszuschuss unterstützt das Programm „Einbruchschutz“ mit bis zu 1.600,- Euro Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen. Link Allerdings ist das Kontingent der Investitionszuschüsse limitiert und kann in dem entsprechenden Jahr bereits verbraucht sein. Die Förderprogramme unterstützen neben der baulichen Anpassung die Anschaffung von ausgewählten technischen Assistenzsystemen. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert den Einbau oder die Erweiterung von baugebundenen AAL-Systemen sowie Smart ­Home-Anwendungen. Das umfasst u. a. Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme, Geräteabschaltungen, intelligente Türschlösser, Sturz- und Bewegungsmelder oder Lichtsteuerungssysteme zur besseren Orientierung. Der Investitionszuschuss „Einbruchschutz“ fördert vor allem Smart Home-Systeme mit Einbruchmeldefunktionen wie z. B. Tür- und Fensterkontaktsensoren und Alarmsysteme.

Kranken- und Pflegeversicherung

Bisher werden AAL-Systeme und kleinere technische Hilfsmittel nur in Einzelfällen von Sozialleistungsträgern erstattet bzw. bezuschusst. Angehörige und Betroffene profitieren dadurch meist nicht von den Chancen technischer Assistenzsysteme. Dabei müssen es nicht immer komplexe technische Assistenzsysteme wie eine automatische Sturzerfassung sein. Kleinere technische Hilfsmittel wie eine automatische Herdabschaltung können auch ihre Wirkung im Alltag entfalten. Eine Rechtsgrundlage zur Finanzierung technischer Assistenzsysteme in Deutschland durch Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bisher nicht. Deshalb hat der Bundesverband Verbraucherzentrale ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Link
Das Gutachten zeigt, dass grundsätzlich alle sechs betrachteten technischen Assistenzsysteme erstattungsfähig sind, da sie einen pflegerischen Mehrwert für Pflegebedürftige und Pflegende erfüllen. Die untersuchten AAL-Systeme waren Wendebetten, Ortungssysteme mit integriertem Notruf, Sturzerkennungssysteme, Abschaltungssysteme für Haushaltsgeräte, Erinnerungsgeräte für Nahrung und Flüssigkeitsaufnahme sowie eine digitale Anwendung zur Verbesserung körperlicher und kognitiver Fähigkeiten. Als gesetzliche Anforderung an erstattungsfähige Hilfsmittel gilt, dass diese den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder einen Behinderungsausgleich ermöglichen. Technische Assistenzsysteme können diese Anforderungen erfüllen. Dennoch dürfen finanzierte Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegehilfsmittel der Pflegekassen „nicht zu­gleich auch Gegenstände des täglichen Lebens“ sein. Die Mehrheit der technischen Assistenzsysteme erfüllt allerdings diese Bedingung nicht. Damit werden diese auch nicht als Regelleistung finanziert.

Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung und Einordnung

Dennoch könnten folgende gesetzliche Regelungen bei der einzelfallbezogenen Finanzierung technischer Assistenzsysteme helfen:

§ 40 Abs. 4 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Es werden die drei Gruppen von Maßnahmen aufgezeigt, die anerkannt sind und als AAL-Systeme die Anforderungen erfüllen:

  • Maßnahmen zur Anpassung der Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen bspw. durch Treppenlifte, die in einer anderen Wohnumgebung nicht zwingend benötigt werden: AAL-Systeme erfüllen diese Anforderung nicht, da diese unabhängig von der Wohnumgebung eingesetzt werden können.
  • Maßnahmen, die wesentlich in die Bausubstanz eingreifen und dauerhaft bleiben bspw. Türverbreitungen: AAL-Systeme erfüllen diese Anforderung nicht.
  • technische Hilfen im Haushalt wie die individuelle Anpassung von elektrischen Hängeschränken in der Küche: AAL-Systeme können auch technische Hilfen im Haushalt sein. Doch die Systeme müssen nach den gelten Regelungen bei einem Umzug in der Wohnung verbleiben und können nicht mitgenommen werden.

Damit sind technische Assistenzsysteme nach § 40 Abs. 4 SGB XI derzeit nicht erstattungsfähig.

§ 47 Abs. 1 SGB IX Hilfsmittel und § 33 Abs. 1 SGB V der Krankenkassen
Im Rahmen medizinischer Rehabilitation haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung. Die Krankenversicherung erstattet Hilfsmittel, wenn sie

  • einer drohenden Behinderung entgegenwirken,
  • den Erfolg der Heilbehandlung sichern, oder
  • eine Behinderung ausgleichen, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen.

AAL-Systeme erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht, denn sie helfen nicht bei der Erfüllung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens oder gleichen keine Behinderung aus, indem sie eingeschränkte Körperfunktionen durch Nutzung der nicht beeinträchtigten Körperfunktion ausgleichen. Als Beispiel für ein erstattungsfähiges Produkt führt das Gutachten die Produkterkennung mit Sprachausgabe für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen auf. Die Sehbeeinträchtigung wird durch das Hören ausgeglichen. Auch Hilfsmittel nach & 33 Abs. 1 SGB V sind derzeit nicht erstattungsfähig, weil Krankenkassen den Begriff der Hilfsmittel eng auslegen. Grund für diese enge Auslegung ist, dass es sich nach ihrer Einschätzung bei AAL-Systemen um allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt. Der oben beschriebene Fall des Landessozialgerichts Niedersachsen zeigt, dass AAL-Systeme neue Chancen für die Betroffenen bieten und dennoch finanziert werden können.

§ 76 SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe. Nach § 76 SGB IX gibt es bspw. Assistenzleistungen: Dabei unterstützt oder berät eine persönliche Assistenzkraft bei einer selbstbestimmten Alltagsbewältigung und Tagesstrukturierung. Durch den Einsatz technischer Assistenzsysteme könnte diese menschliche Unterstützung reduziert werden. Damit erfüllen AAL-Systeme nicht die bestehenden Anforderungen an Leistungen zur Sozialen Teilhabe und sind kein Argument zur Erstattung.

§ 64d SGB XII Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn sie oder ihre nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner die benötigen Mittel nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen aufbringen können. Die Sozialhilfe greift nur, wenn kein anderer Sozialleistungsträger zur Erstattung der Pflegehilfsmittel verpflichtet ist. Zum Anspruch auf Hilfe zur Pflege wird der Hilfsmittelbegriff nach § 40 Abs. 1 SGB IX der Pflegeversicherung verwendet. Nach § 40 Abs. 1 SGB IX sollen Hilfsmittel die Pflege erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Bisher vertreten Pflegekassen in Bezug auf Pflegehilfsmittel eine enge Auslegung der Anforderungen. Grund für diese enge Auslegung ist, dass es sich nach ihrer Einschätzung bei AAL-Systemen um allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt. Nach dem Gutachten des Bundesverbandes Verbraucherzentrale könnten AAL-Systeme bei weiterer Auslegung des Begriffs Pflegehilfsmittel nach §40 Abs. 1 SGB XI sein. Doch bisher gibt es kaum Rechtsprechung dazu, so dass Personen ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei einem Sozialgericht einklagen müssen. Das zieht vermutlich ein langjähriges gerichtliches Verfahren mit ungewissen Ausgang nach sich. Dies würde den Pflegebedürftigen und den Angehörigen wenig helfen.

§ 71 SGB XII Altenhilfe
Älteren Menschen soll Altenhilfe gewährleistet werden, um Beeinträchtigungen des Alter(n)s zu verhüten, zu überwinden, zu mildern und die Möglichkeiten zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in Gemeinschaft teilzunehmen sowie die Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu unterstützen. Leistungen der Altenhilfe sind Beratung und Unterstützung bei Themen wie z. B. Pflege, Wohnformen oder Dienstleistungen, um mit nahestehenden Personen den Kontakt zu ermöglichen. Nach der Gesetzeslage sind AAL-Systeme noch keine reguläre Leistung der Altenhilfe. Einige AAL-Systeme wie ein Hausnotrufsystem oder eine Sturzerkennung können dazu beitragen, altersbedingte Komplikationen zu verhüten oder zu mindest abzumildern und Schwierigkeiten zu überwinden. Auch angepasste Oberflächen für Tablets mit einfachen Funktionen zur Kommunikation und Vernetzung wie Videotelefonie könnten förderfähig sein, da sie Kontakte ermöglichen und Einsamkeit verringern. Dennoch sollte die Fokussierung nicht nur auf der Erreichung eines bestimmten Lebensjahres liegen, denn nicht alle älteren Menschen sind von Krankheit betroffen. Gutachten des Bundesverband Verbraucherzentrale zufolge ist die Erstattung durch Sozialhilfeträger im Rahmen von Altenhilfe bisher kaum möglich.

Fazit
Für eine Erstattung durch die Kranken- und Pflegekassen sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und AAL-Systeme gesetzlich definiert werden. Es sollten nur AAL-Systeme erstattet werden, die einen pflegerischen Nutzen haben. Hier können Wirkungsstudien zu den Produkten unterstützen. Für die Refinanzierung durch Kostenträger sollten nicht die Technologien im Fokus stehen, sondern der pflegerische Mehrwert für das Individuum. Dabei sollten Produktkategorien wie Smart Home-Systeme nicht ausgeschlossen werden. Ein Sprachsteuerungssystem als Teil des Smart Home kann für nicht eingeschränkte Personen den Wohnkomfort steigern. Für eine pflegebedürftige Person kann eine Sprachsteuerung in Kombination mit einem Hausnotruf die pflegerische Situation unterstützen, ohne dass Nutzende umfangreiche digitale Kompetenzen benötigen. Zudem kann durch digitale Hilfsmittel die Lebensqualität von Betroffenen und pflegenden Angehörigen gesteigert werden.

Entscheidungen des Landesozialgerichts Niedersachsen im Jahr 2019 zur Erstattung einer GPS-Uhr für einen geistig behinderten Menschen machen Mut. Doch das sind noch Einzelfälle. Wenn technische Assistenzsysteme bzw. AAL-Systeme nicht in die Regelversorgung der Kranken- und Pflegekassen aufgenommen werden, bleibt das Potential zur Unterstützung eines selbstbestimmten und selbstständigen Lebens hinter seinen Möglichkeiten zurück. Ferner können sich nur wenige Menschen in der Bevölkerung teure Assistenzsysteme leisten. Zudem zeigt sich mit zunehmendem Alter mehr als nur eine Einschränkung, und es werden mehrere teure AAL-Systeme benötigt. Weiterhin wird durch die fehlende Finanzierung von Sozialleistungsträgern mutmaßlich der frühere Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung gefördert. Ältere, die kognitiv kaum beeinträchtigt sind, aber regelmäßig in ihrer eigenen Wohnung stürzen, müssen gegen ihren Wunsch in ein Alten- oder Pflegeheim, um besser versorgt zu werden. Dies widerspricht den beschriebenen Grundsatz des § 3 SGB XI nach ambulanter Betreuung und Pflege zu Hause und das, obwohl die Technik bereits heute zahlreiche Chancen bietet. Moderne Sturzsysteme können Gangunsicherheiten vor dem Sturz erfassen, und Sensoren im Raum erfassen Stürze auch in der Nacht innerhalb weniger Sekunden und alarmieren ohne manuelles Drücken eines Notrufknopfes Hilfe.

Um diese Chancen für die alternde Gesellschaft zu nutzen, forderte eine Initiative mehrerer Bundesländer den Bundesrat auf, eine einheitliche gesetzliche Finanzierungsgrundlage, ein standardisiertes Anerkennungsverfahren für Produkte sowie Infrastrukturen zur Beratung zu schaffen. Denn ganz abgesehen von den Herausforderungen der Finanzierung ist die Mehrheit der technischen Assistenzsysteme in der Bevölkerung unbekannt.

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