Heimwerkerdienst der Stadt Oldenburg
Der Senioren- und Pflegestützpunkt in der Stadt Oldenburg hat neben dem Angebot an ehrenamtlicher Wohnberatung auch einen ehrenamtlichen Heimwerkerservice aufgebaut. Dieser richtet sich an Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr eigenständig kleinere Reparaturen und Handgriffe ausführen können. mehr
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bieten ein begrenztes Angebot, zum Beispiel
Es geht um kleine Tätigkeiten, maximal zwei Stunden Einsatz inklusive Fahrtzeit und Materialanschaffung. Dafür bekommen die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung von 5,- Euro pro Anfahrt. Das Angebot des ehrenamtlichen Heimwerkerdienstes ersetzt keinen professionellen Handwerksbetrieb, sondern bietet niedrigschwellige Hilfe und ist mit der Handwerkskammer Oldenburg abgestimmt. Ausgeschlossene Tätigkeiten alle Arbeiten an festinstallierten Gas-, Wasser und Elektroanlagen, keine Montagearbeiten (z. B. im Badezimmer Haltegriffe anbohren)
keine in kürzeren Abständen wiederkehrenden Arbeiten, wie Rasen mähen, Büsche beschneiden usw.
Es werden nur Tätigkeiten angeboten, die gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung aus Gefälligkeit und allenfalls gegen ein geringes Entgeld (5 Euro) erbracht werden, ausgeführt. Das Angebot ist mit der Handwerkskammer Oldenburg abgestimmt. Weitere Informationen Link
Weitere Heim- und Handwerkerdienste
Machmits-Infomobil – das mobile Beratungsangebot im Landkreis Hildesheim
Der Landkreis Hildesheim bietet mit dem Machmits-Infomobil den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden des Landkreises einen wohnortnahen und kostenlosen Beratungsservice an. Hierzu wurde ein Fahrzeug mit vier Beratungsplätzen und Tisch, Markise, Stehtisch, Banner und mit einem Materialbord mit allen verfügbaren Flyern, Infobroschüren, Beratungsbogen, Werbematerial ausgestattet. Die Beratung findet in und vor dem Infomobil statt. mehr
Alle Städte und Gemeinden des Landkreises werden mindestens zweimal jährlich angefahren und sind bei der Planung und zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit einbezogen.
Die jährlichen Projektkosten betragen ca. 6.000 € (ohne Personal) für Leasingraten, Umbaukosten, Versicherung, Steuern, Benzinkosten und Wartung. Das Projekt wird jährlich mit 3.000 € gesponsert durch die Sparkasse Hildesheim, die Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim, den Betreuungsverein Hildesheim e.V. und die Firma Dost Automobile.
Das Beratungsangebot ist vielfältig, kostenlos und neutral. Neben der Wohnberatung wird über Pflege, Alter, häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, rechtliche Betreuung einschließlich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beraten. Aber auch die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements z.B.: “Wer kann mich unterstützen? Wo könnte ich helfen?“, die DUO-Seniorenbegleitung und Informationen zum Aufbau von Nachbarschaftshilfen sind gefragt. Weitere Informationen Link
Mobile Wohnberatung der Freie Altenarbeit Göttingen Link
Überblick: (Mietrecht und Wohnungseigentümergemeinschaften) pdf
Urteil vom 13.1.2017: Kein genereller Anspruch auf Barrierefreiheit in einer WEG - aber Duldung eines Treppenliftes
Der BGH hat entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dem Einbau eines Treppenliftes muss jedoch zugestimmt werden. Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Link , Hintergründe pdf
Gesetzentwurf Zukunftsfähiges Wohneigentumsrecht
Mit dem Gesetzentwurf 19/401 soll das Wohnungseigentumsgesetz künftigen Anforderungen besser gerecht werden. § 22 WEG soll dahingehend geändert werden, dass eine Zustimmung für bauliche Veränderungen
- die bislang für eine behindertengerechte Nutzung des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums erforderlich ist
- oder die für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug iSv. § 2 des Elektromobilitätsgesetzes erforderlich ist pdf
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