Pressetermin Wohnprojekt 55plus in Rotenburg/Wümmer

Interessentengemeinschaft 55plus

Im Baugebiet Brockeler Str. II ist ein Grundstück von der Stadtplanung im Bereich „55+“ reserviert worden. Hier könnte ein Gemeinschaftshaus für alle interessierten Bürger/innen entstehen!
Was kann ein zentral gelegenes Gemeinschaftshaus älteren Menschen bieten? Z.B.: ein Pflegebüro mit Ansprechpartnern vor Ort, einen größeren Versammlungsraum für private oder öffentliche Veranstaltungen (z.B. VHS), einen Garten und eine überdachte Terrasse, Sanitärräume, ein Gästezimmer für unsere Besucher oder einen Geräteraum für gemeinschaftlich genutzte Geräte und Werkzeuge. Es könnte einfach nur ein Treffpunkt sein und noch vieles mehr.
Die Idee eines Gemeinschaftshauses im Wohngebiet Brockeler Straße wird schon seit 2013 von uns ersten Anliegern verfolgt und gemeinsam mit der Stadt versucht zu realisieren.

Standort: 27356 Rotenburg (Wümme)

Lage des Projekts auf Karte anzeigen

Allgemeine Projektinformationen

Anzahl der Bewohner/innen: 35 Einzelhäuser, 2 Reihenhäuser
Altersspanne von: 55
Altersspanne bis: zum Lebensende
Eigentümer/in; Projektträger/in, Vermieter/in: Überwiegend sind die Bewohner auch Eigentümer. Einige Mietobjekte.
Projektlage: Stadt
Rechtsform des Projekts/Organisationsstruktur: Siedlungsgemeinschaft; einzelne Grundstückseigentümer/innen

Gebäudeart und -nutzung

Gebäude: Neubau
Bauliche Umsetzung der Gemeinschaft: Siedlungs-/Nachbarschaftsverbund (benachbarte Häuser/ Wohnungen nicht in einem Haus)
Anzahl Wohneinheiten gesamt: 40
Größe der Wohneinheiten in qm: 80
bis qm: unbekannt
davon rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 R: unbekannt
davon barrierefrei nach DIN 18040-2: unbekannt
zusätzliche Gewerbeeinheiten: nein

Vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen

Weitere Gemeinschaftseinrichtungen: Angestrebt wird die Realisierung eines Gemeinschaftshauses, für das ein Investor gesucht wird.

In Anspruch genommene Förderungen

Projekt-Schwerpunkte

- Für altershomogene Gruppen: ja
Altershomogene Gruppe: Im Bebauungsplan der Stadt ist vorgegeben, dass die Bewohner/innen älter als 55 Jahre sein müssen oder eine Behinderung vorliegen muss.
- (Auch) für Menschen mit Behinderung: ja

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