Neue Baugruppe / Baugemeinschaft Fliegerhorst Oldenburg
Die Stadt Oldenburg hat im Neubaugebiet Fliegerhorst Grundstücke extra für Baugruppen reserviert.
2 Baugruppen haben sich bereits gefunden und wir wollen nun als 3. Baugruppe die Baugruppen-Nachbarschaft bereichern.
Gewollt wird eine Gemeinschaft (mit abgeschlossenen Wohnungen für jede Partei), bei der jeder auf den anderen achtet und bei Bedarf gegenseitige Hilfe stattfindet (jeder nach seinen Möglichkeiten). Wir wollen keine anonyme Nachbarschaft, aber auch gegenseitige Beachtung der Privatsphäre. Wer macht noch mit ?
Standort: 26127 Oldenburg
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Allgemeine Projektinformationen
Anzahl der Bewohner/innen: 20 - 50
Altersspanne von: 1
Altersspanne bis: 85
Eigentümer/in; Projektträger/in, Vermieter/in: die Baugruppe kann das Grundstück von der Stadt Oldenburg kaufen oder pachten; Eigentümer des Gebäudes werden die Mitglieder der Baugruppe sein; über die Rechtsform werden die Mitglieder der Baugruppe entscheiden.
Projektlage: Stadt
Rechtsform des Projekts/Organisationsstruktur: Andere Rechtsform oder Mischform
Rechtsform: Rechtsform werden die Mitglieder der Baugruppe entscheiden, Planungsgruppe und endgültige Eigentumsform kann / wird unterschiedlich sein
Gebäudeart und -nutzung
Gebäude: Neubau
Bauliche Umsetzung der Gemeinschaft: Gemeinschaft in einem Gebäude (eigene Wohnungen/ abgeschlossene Wohneinheiten)
Anzahl Wohneinheiten gesamt: 12 - 20
Größe der Wohneinheiten in qm: 49
bis qm: 200
Anzahl unter 50 qm: 2
Anzahl 50 bis 80 qm: 8-12
Anzahl über 80 qm: 2-6
davon rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 R: alle
davon barrierefrei nach DIN 18040-2: alle
zusätzliche Gewerbeeinheiten: nein
Vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftsraum: ja
Weitere Gemeinschaftseinrichtungen: ggf.auch Gästewohnung, Gemeinschaftsgarten, Werkstatt, Fahrradschuppen, ...
In Anspruch genommene Förderungen
Projekt-Schwerpunkte
- Für mehrere Generationen: ja
- Mit besonderem Augenmerk auf gemeinschaftsfördernde und flexible Architektur: ja
Umsetzung des Schwerpunkts/der Schwerpunkte: Die Mitglieder der Baugruppe lernen sich schon während der Planung kennen und wachsen als zukünftige Nachbarn zusammen.
Das Gebäude soll barrierefrei sein, damit jeder jeden besuchen kann, auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl.
Die Baugemeinschaft entscheidet, welche Gemeinschaftsräume es geben soll (Gästewohnung, Werkstatt, etc) und welchen technischen Standard die Wohnungen / das Haus haben sollen; irgendwann müssen natürlich auch Festlegungen verbindlich getroffen werden, damit die Planung und Umsetzung voran
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