Zusätzliche Antragsfrist - 01.04.22 - für Förderung in 2022 im Nds. Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter

Selbstbestimmt leben und dabei die eigene Umwelt aktiv gestalten zu können, ist für viele ältere und pflegebedürftige Menschen der wichtigste Maßstab für Lebensqualität. Im Jahr 2022 erhöht das Land Niedersachsen das Fördervolumen für das Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ um 950.000 Euro. Innovative Vorhaben rund um altersgerechtes Wohnen können daher in diesem Jahr mit insgesamt 1,95 Millionen Euro unterstützt werden. Projektträger können sich ab sofort für eine Förderung noch in diesem Jahr bewerben.

Seit 2015 unterstützt das Land Niedersachsen mit der Förderrichtlinie „Wohnen und Pflege im Alter“ vielfältige und modellhafte Projekte, die ein weitgehend selbständiges Leben im häuslichen Wohnumfeld auch im hohen Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen.

Interessierte Projektträger können ihre Anträge bis zum 01.04.2022 postalisch und per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, einreichen. Wichtiger Hinweis: Die Projekte müssen noch im Kalenderjahr 2022 starten.

Vor Antragstellung sollte die fachliche Beratung zur Projektumsetzung beim Verein FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. in Anspruch genommen werden.

Sämtliche aktuellen Formulare, insbesondere den Antragsvordruck und das dazugehörige Merkblatt, finden Sie hier als Download.

Bitte beachten:
Anträge für das Förderjahr 2023 (d.h. für Projekte, die in 2023 starten) sind bis zum Stichtag 01.08.2022 einzureichen.

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Ansprechpartnerinnen beim Landesamt für alle zuwendungstechnischen Fragen sind:
Frau Grams, Tel. 0441 / 22 29 - 73 04, Email: Regina.Grams@ls.niedersachsen.de
Frau Winter, Tel. 0441 / 22 29 - 74 14, Email: KimAnne.Winter@ls.niedersachsen.de

Für die fachlich-konzeptionelle Beratung ist das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechpartnerin ist hier Frau Röder, Tel. 0511/ 16 59 10 - 45, Email: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

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